Das Bildungspaket ist da: Zuschuss zum Mittagessen
Was heißt das für mich?
Sie beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld?
Dann können Sie ab sofort einen Zuschuss für das Mittagessen in der Kita oder im Hort bekommen. Sie zahlen dann statt 44,– € nur noch 20,– € pro Monat.
Was muss ich machen?
In der Kita bekommen Sie eine Bescheinigung, dass Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt. Gehen Sie damit zum Jobcenter (Sozialgeldempfänger gehen zum gewohnten Ansprechpartner) und geben Sie den Antrag dort ab. Dann wird Ihnen ein Gutschein für das Mittagessen zugesendet.
Geben Sie den Gutschein und 1,– € Eigenbeteiligung pro Essen in bar in der Kita ab. Ansprechpartner und Zeiten hängen in der Kita aus.
Wichtig: Geben Sie den Gutschein und die 20 Euro unbedingt ab, sonst wird Ihnen der normale Betrag berechnet.





