Informationen zur Geschwisterermäßigung ab 01.08.2020

sparschweinchenAb dem 1. August 2020 ändert sich die Geschwisterermäßigung für Kinder in den Kitas und der Tagespflege wie folgt:

Das zweitälteste Kind erhält eine Geschwisterermäßigung von 50 % und jüngere Kinder sind komplett beitragsfrei.

1. Kind   keine Ermäßigung 
2. Kind   50 %
3. Kind   100 %
Weitere Kinder   100 %

Für Kinder im Hort oder im Offenen Ganztag bleibt die alte Geschwisterermäßigung bestehen:

Das zweitälteste Kind bekommt weiterhin 30 %, das drittälteste Kind 50 % und jedes weitere Kind 70 % Geschwisterermäßigung.

1. Kind   keine Ermäßigung 
2. Kind   30 %
3. Kind   50 %
Weitere Kinder   70 %

Hier finden Sie die aktuell geltenden Elternbeiträge.