• COVID-19-Kontaktverfolgung muss jetzt selbst durchgeführt werden

    corona virus schutzLiebe Familien, liebe Mitarbeitende,

    das Gesundheitsamt Flensburg verpflichtet die Bürger*innen seit neustem die Kontaktverfolgung selbst durchzuführen. Das bedeutet, dass die positiv getestete Person bzw. deren Sorgeberechtigten allen Kontakt-Personen selbst Bescheid geben muss.

    Wir sind darauf angewiesen, dass Sie auch uns informieren, sobald Sie positiv getestet wurden, um die Gesundheit der Kinder und der Mitarbeitenden gewährleisten zu können. ​Bitte wenden Sie sich dazu an die Einrichtungs­leitung Ihrer Einrichtung.

    Dieses Vorgehen empfiehlt sich auch für alle Einrichtungen, die nicht im Stadtgebiet Flensburg liegen, sondern z.B. im Kreis Schleswig-Flensburg, Husum oder Kiel.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!