Schulbegleitung
Die Teilhabe an Bildung ist ein Recht aller Menschen. Für die Sicherstellung bieten wir seit 2002 eine inklusive Begleitung von jungen Menschen in der Schule an – auch bekannt als Schulbegleitung. Unser Ziel ist es, jedem jungen Menschen im Alter von 6 – 18 Jahren die Möglichkeit einer gleichberechtigten Teilhabe im Schulsystem zu ermöglichen.
Unser engagiertes Team aus pädagogischen Fachkräften bietet den jungen Menschen Unterstützung, die auf ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sind. Unser Ansatz basiert auf Wertschätzung, Empathie und Beteiligung des jungen Menschen. Unser Ziel ist dabei Hilfe zur Selbsthilfe.
- Was sind die Aufgaben einer Inklusionskraft?
- Unterstützung beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken
- Hilfestellung beim/zum Benutzen von Arbeitsmitteln und Unterrichtsmaterialien
- Unterstützung beim Hinführen an ein angemessenes Regel- und Sozialverhalten
- Unterstützung im Bereich der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Begleitung während des Unterrichts, den Pausen und den Nachmittagsangeboten
- Unterstützung beim Aufgabenverständnis, bei der Konzentration und Frustrationstoleranz
- Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung
- Ruhephasen ermöglichen und bei Bedarf begleiten
- Unterstützung in der Interaktion, Kommunikation, Reflexion und Orientierung
- Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien
- Förderung der Motivation
- Unterstützung in der Mobilität und Orientierung auf dem Schulgelände
- Teilnahme an Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Tagesausflügen
- Pflegerische Tätigkeiten
- Zusammenarbeit mit Schule und Sorgeberechtigten
- Wo kann eine Begleitung beantragt werden?
Sorgeberechtigte können einen Antrag bei der jeweiligen Kommune stellen. Die Jugend- bzw. die Eingliederungshilfe entscheidet dann in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, ob und in welchem Umfang eine Maßnahme durchgeführt wird.
- Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden durch die Eingliederungshilfe übernommen und sind nicht selbst zu tragen.
- In welchen Bereichen sind wir tätig?
- Individuelle Begleitung
- Begleitung im Rahmen von Modellklassen
- Begleitung im Rahmen von Pool-Modellen
- Was ist die Rechtliche Grundlage?
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen erkennt das Recht auf Bildung aller Menschen an. In Deutschland ist nach dem Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft unwiderruflich festgeschrieben. In den Sozialgesetzbüchern XI und VIII werden diese Rechte genauer geregelt. Als Grundlage unserer Arbeit dienen für körperliche Beeinträchtigungen der §99 im SGB IX und in Ergänzung § 112 Absatz 1 Nr.1 zur schulischen Bildung. Das SGB VIII dient als Grundlage zur Förderung der Bedarfe abseits der körperlichen Beeinträchtigung und wird in den §27 und 35a aufgeführt. Das Verfahren regelt der §77.


