Adelby 1 als Arbeitgeber
Wir investieren in eine gute Unternehmenskultur und bieten unseren Mitarbeitenden unter anderem:
- Wertschätzendes und inklusiv arbeitendes Arbeitsumfeld
- Unbefristete Arbeitsverträge (ausgenommen sachliche Befristungen)
- Sonderleistungen
- 30 Urlaubstage, zusätzlich Heiligabend und Sylvester frei
- Sonderurlaub
- Jahressonderzahlung
- Krankengeldzuschuss
- Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen
- E-Bike-Leasing
- Sonderleistungen bei Versicherungen aufgrund der Anbindung an den öffentlichen Dienst
- Veranstaltungen
- Mitarbeitermesse „Alle Miteinander“
- Willkommensveranstaltung für neue Mitarbeitende
- After-Work-Party
- Klönschnack mit der Geschäftsführung
- Persönliche und fachliche Entwicklung
- Interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten
- Unternehmensweite Fachberatung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wir entwickeln uns stetig weiter und passen uns den Bedarfen unserer Mitarbeitenden an.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wir unterstützen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit zahlreichen Maßnahmen:
Kind-krank-Tage
Adelby 1 übernimmt für Väter und Mütter 10 Arbeitstage mit krankem Kind pro Kalenderjahr und Kind, bei Alleinerziehenden 20 Tage. Insgesamt sind es max. 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr bzw. 50 Arbeitstage für Alleinerziehende. Dies gilt für Kinder bis 12 Jahre.
Abwesenheit bei pflegebedürftigen Angehörigen
Adelby 1 gewährt 10 Tage pro Jahr Abwesenheit bei pflegebedürftigen Angehörigen (mit einem ärztlichen Nachweis, dass eine Betreuung notwendig ist).
Vergabe von Kita-Plätzen
Kinder von Mitarbeitenden werden bei der Vergabe von Kita-Plätzen besonders berücksichtigt.
Kinder dürfen mitgenommen werden
Kinder dürfen in Notfallsituationen und in Absprache mit der jeweiligen Leitung zu Dienstbesprechungen und in die Verwaltung mitgenommen werden. Die Geschäftsführung wünscht, dieses Vorgehen zu ermöglichen. Der betriebliche Ablauf und ein nachhaltiges Besprechungswesen dürfen jedoch nicht massiv eingeschränkt werden.
Newsletter in Elternzeit
Väter und Mütter, die sich in Elternzeit befinden, können mit ihrer privaten E-Mail-Adresse in den Verteiler für unseren internen Newsletter aufgenommen werden und so auf dem Laufenden bleiben.
Kontakt in Elternzeit und Gestaltung der Rückkehr aus Elternzeit
Die Einrichtungsleitungen bleiben mit Vätern und Müttern in Elternzeit im Kontakt.
Geplant ist ein Postkartensystem:
- Glückwunschkarte zur Geburt mit dem Hinweis, sich auf unsere Warteliste für einen Kita-Platz setzen zu lassen
- Nach der Hälfte der beantragten Elternzeit: Hinweis, dass in Elternzeit Fortbildungen besucht werden können
- Drei Monate vor Ende der beantragten Elternzeit: wertschätzende Aufforderung zur Kontaktaufnahme bezüglich der Perspektive
Weiterbildung in Elternzeit
Fortbildungen können auch in Elternzeit gemacht werden. Themen können sich aus den Personalentwicklungsgesprächen ergeben.
Elternstammtisch
Geplant ist ein jährlicher Elternstammtisch, zu dem alle Eltern eingeladen werden, um sich auszutauschen und zu vernetzen.
Kurzfristige Stundenreduzierung bei pflegebedürftigen Angehörigen
Im Gespräch mit der Einrichtungsleitung kann eine kurzfristige Stundenreduzierung bei pflegebedürftigen Angehörigen vereinbart werden. Der Betreuungsalltag darf nicht massiv eingeschränkt werden.
Mitarbeitende haben das Recht, (Familien-)Pflegezeit zu beantragen
Aktuelle Informationen gibt es unter
https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html.
End FAQ
Pflegebedürftige Angehörige
Haben Sie pflegebedürftige Angehörige und benötigen Sie weitere Informationen? Die Seiten der Stadt Flensburg und des Landes Schleswig-Holstein geben zu diesem Thema Hilfestellung.
Pädagogische Qualifikation – so geht’s!
Pädagogische Fachkräfte werden an Fachschulen, Berufsbildungszentren, Bildungswerken und weiteren Akademien ausgebildet.
In Schleswig-Holstein ist eine Ausbildung hier möglich:
- RBZ Hannah-Arendt-Schule in Flensburg
- Fachschule für Sonderpädagogik BBZ Schleswig
- Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll
- BBZ Plön
- Elly-Heuss-Knapp Schule in Neumünster
- RBZ Kiel
- Berufsschule Pinneberg
- Berufsbildungszentrum Dithmarschen in Meldorf
- Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Lensahn
- Dorothea-Schlözer-Schule in Lübeck
- RBZ Steinburg in Itzehoe
- BBZ in Mölln
- iBAF Gehörlosenfachschule in Rendsburg
- Berufliche Schule des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe
- BBZ Bad Segeberg
Geförderte Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin
Am BBZ in Schleswig und am RBZ in Kiel gibt es die Möglichkeit einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme zum Erzieher/zur Erzieherin. Hierbei finden die ersten zwei Jahre in Vollzeitunterricht statt. In dieser Zeit werden zwei Praktika absolviert.
In Schleswig werden die Schüler*innen im dritten Ausbildungsjahr für vier Tage/Woche in einer Einrichtung tätig sein. Ein Tag/Woche findet theoretischer Unterricht statt. Die Maßnahme in den ersten beiden Jahren durch Bildungsgutscheine nach §§81 SGB III durch die Arbeitsagentur und die Jobcenter finanziert. Im dritten Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden wie Sozialpädagogische Assistenten in der jeweiligen Einrichtung vergütet.
In Kiel werden die Schüler*innen im dritten Ausbildungsjahr für zwei Tage/Woche in einer Einrichtung tätig sein. An drei Tagen/Woche findet theoretischer Unterricht statt. Die Praxisphase im dritten Ausbildungsjahr könnten Sie bei Adelby 1 absolvieren. Die Auszubildenden bekommen auch über die gesamte Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung.
Andere duale Ausbildungsformen gibt es in Schleswig-Holstein derzeit nicht. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der verschiedenen Ausbildungsgänge finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Schulen und Bildungszentren.
Weiterbildungsförderung
Weitere Möglichkeiten
Sie kennen noch andere Möglichkeiten der Ausbildung, die wir hier nicht genannt haben?
Wir freuen uns auf Ihren Tipp!
Rufe Sie uns gerne unter 0461 49305-130 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an personal@adelby1.de.