Inklusionshilfe an Schulen

Seit 2002 bieten wir eine inklusive Begleitung von jungen Menschen in der Schule an – auch bekannt als Schulbegleitung.

In einer zunehmend vielfältigen und dynamischen Schulumgebung kann es für einige Schüler*innen herausfordernd sein, sich in den Unterricht und das soziale Miteinander zu inkludieren. Unser Ziel ist es, jedem jungen Menschen im Alter von 6 – 18 Jahren die Möglichkeit  zu bieten, durch gezielte Maßnahmen die gleichberechtigte Teilhabe im Bildungsbereich Schule zu ermöglichen.

Unser engagiertes Team aus qualifizierten pädagogischen Fachkräften (Inklusionskräfte) bietet den jungen Menschen Unterstützung, die auf ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Unser Angebot

  • Individuelle Unterstützung: Wir arbeiten gemeinsam mit den jungen Menschen, um ihre Stärken zu fördern und Herausforderungen zu meistern. Ziel soll es sein, dass sie sich in der Schule wohlfühlen und aktiv am Unterricht teilnehmen können.
  • Förderung der sozialen Interaktion und Kommunikation: Durch gezielte Unterstützung helfen wir den jungen Menschen, ein positives soziales Miteinander zu ermöglichen.
  • Zusammenarbeit mit der Schule: Wir stehen im engen Austausch mit Lehrkräften und Fachkräften in der Schule, um eine optimale Unterstützung zu ermöglichen. Gemeinsam schaffen wir ein starkes Netzwerk, um die gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag zu ermöglichen.

  • Was sind die Aufgaben einer Inklusionskraft?
    • Unterstützung in der Erhöhung der Konzentration und Frustrationstoleranz
    • Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung
    • Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien
    • Strukturierung der Aufgaben und Arbeitsmaterialien
    • Motivationsförderung
    • Hinführen an angemessenes Regel- und Sozialverhalten
    • Unterstützung im Bereich der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
    • Teilnahme an Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Tagesausflügen
    • Unterstützung in der Mobilität und Orientierung auf dem Schulgelände
    • Pflegerische Tätigkeiten
    • Zusammenarbeit mit Schule und Sorgeberechtigten
  • Wo kann eine Begleitung beantragt werden?

    Sorgeberechtigte können einen Antrag bei der jeweiligen Kommune stellen. Die Jugend- bzw. die Eingliederungshilfe entscheidet dann in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, ob und in welchem Umfang eine Maßnahme durchgeführt wird.

  • Wer trägt die Kosten?

    Die Kosten werden durch die Jugendämter und die Eingliederungshilfen übernommen.


Unser Ansatz basiert auf Wertschätzung, Empathie, individueller Förderung und Partizipation. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält und sich in der Schule entfalten kann.