Inklusionshilfe an Schulen

Unser Leistungsspektrum ist ausgerichtet für Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren, die aufgrund ihrer Behinderung eine Unterstützung im Schulalltag oder am Nachmittag benötigen.

Inklusionskräfte unterstützen Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, den Unterricht oder Schulbesuch allein zu bewältigen. Die pädagogischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Schule übernehmen dabei weiterhin die Lehrkräfte. Inklusionskräfte unterstützen das Kind bei den Arbeitsanweisungen (wie Arbeitsmaterial aus der Tasche holen), der Befriedigung der Grundbedürfnisse (wie Essen und Trinken, Begleitung in den Pausen, Orientierung auf dem Schulgelände), übernehmen pflegerische Tätigkeiten und bewahren vor Gefahren, da die Einschätzung bei den Kindern oft fehlt.

  • Mit wem arbeiten die Inklusionskräfte zusammen?

    Die Inklusionskräfte arbeiten eng mit den Lehrkräften und den Eltern zusammen. Regelmäßiger Fachaustausch wird dafür genutzt, die eigene Arbeit mit dem Kind zu reflektieren.

  • Wo kann ich eine Maßnahme beantragen?

    Eine Maßnahme kann bei der jeweiligen Kommune beantragt werden. Die Jugend- bzw. die Eingliederungshilfe entscheidet dann in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, ob und in welchem Umfang eine Maßnahme durchgeführt wird.

  • Inklusionshilfe in der Schule – eine Prozessbeschreibung

    Adelby 1 ist seit August 2002 Leistungsanbieter für Inklusionshilfe in Schulen. Anlass hierfür ist die Umstrukturierung der Schulen in Schleswig-Holstein. Die Sonderschulen sind zu Förderzentren umgewandelt worden. Förderzentren sind in Schleswig-Holstein keine gesonderte Schulform, sondern haben sich zu Kompetenzzentren weiterentwickelt, die Sonderpädagogen oder andere Fachkräfte an Schulen senden, um Lehrer und Erzieher bei der Inklusion von Schülern zu unterstützen. So gibt es mittlerweile Förderzentren ohne Schüler, da alle Kinder integrativ bzw. inklusiv beschult werden. Teilweise werden die Lehrer auch zur Prävention in Kindertagesstätten eingesetzt.

    Die gesetzliche Grundlage sind §53 des SGB XII, insbesondere §54 Absatz 1 SGB XII. Deutschland hat sich zudem der UN-Konventionen von Dezember 2006 angeschlossen. Gemeinsam mit der Stadt Flensburg wurden im Laufe der Jahre Verfahrenswege vereinbart, die zur Klärung des individuellen Hilfebedarfs des Leistungsempfänger führen:

    Die Eltern stellen in Zusammenarbeit mit der Schule einen Antrag an die Eingliederungshilfe.

    Die zuständigen Sozialpädagogen verschaffen sich aufgrund der Aktenlage einen Überblick.

    Die Einladung zur Hilfeplankonferenz erfolgt. Beteiligte sind die Eltern, als gesetzliche Vertreter, die Schule, die Eingliederungshilfe, andere Fachkräfte und in der Regel der Leistungserbringer. In der Konferenz werden Art, Ziele , Inhalte und Umfang festgelegt.

    Es wird eine Einzelleistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, wenn sich herausstellt, dass eine Inklusionshilfe sinnvoll erscheint. Inklusionshilfe in Schule ist eine Einzelfallentscheidung und wird in jedem Fall sorgfältig überprüft. Es wird der Hilfeplan erstellt.

    Wir als Leistungserbringer stellen das geeignete Personal zur Verfügung. Einarbeitung und fachbezogene Kenntnisse werden vermittelt.

    Beginn der Maßnahme

    Von Adelby 1 findet Fachberatung entlang des Hilfeplans statt, Hospitationen in der Schule sind vorgesehen. Es wird die Maßnahme nach Eignung überprüft.

    Der Leistungsträger lädt zum Bilanzgespräch mit allen Beteiligten ein. Inhalte, Ziele und Umfang der Maßnahme werden überprüft.

    Der Hilfeplan wird fortgeschrieben und die Maßnahme entlang den Inhalten verändert. Bei Erfüllung des Hilfeplans wird die Maßnahme beendet.

    Wichtig bei der Inklusionshilfe in Schulen ist die Einbeziehung der Fachkräfte, wie Beratungsstellen und Förderzentren.

    Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger. Der Leistungsträger erhält eine stundengenaue Abrechnung auf der Basis von Fachleistungsstunden.

    Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der Inklusionskräfte unterscheiden sich sehr von den Aufgaben der Lehrer. Die Inklusionskräfte sind nicht verantwortlich für die schulischen Aufgaben, wie vermitteln von Lehrstoff usw.

    Zu ihren Aufgaben zählen zum Beispiel

    • Unterstützung des Kindes bei den Arbeitsanweisungen
    • Arbeitsmaterial aus der Tasche holen
    • Grundbedürfnisse zu befriedigen, wie Essen und Trinken
    • Begleitung in den Pausen
    • Orientierung auf dem Schulgelände
    • pflegerische Tätigkeiten
    • die Kinder vor Gefahren bewahren, da die Einschätzung bei den Kindern fehlt

    Wichtig ist es zu beachten, dass nicht jedes Kind, das von Behinderung betroffen ist, eine Inklusionskraft benötigt. Insgesamt ist eine Analyse der Gegebenheiten notwendig und die genaue Betrachtung, wo die Kompetenzen des Kindes liegen.