Autismus-Beratung

Um Menschen mit Autismusspektrumsstörung (ASS) bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen, bedarf es unterschiedlicher therapeutischer Maßnahmen.

Da jeder Mensch in einem sozialen System lebt und Eltern, Geschwister, Kita etc. Fragen zu der Behinderung haben können, ist es wichtig, in Beratungsgesprächen Antworten zu finden.

Es ist uns ein Anliegen, den Eltern und anderen Bezugspersonen zu verdeutlichen, welche Fähigkeiten und Potenziale autistische Menschen haben, auch wenn die Andersartigkeit eine Herausforderung darstellt.

Wen beraten wir?

Wir beraten

  • Menschen mit ASS,
  • Eltern,
  • Angehörige,
  • andere Einrichtungen wie Kitas, Schulen, etc.

Wie beraten wir?

Wir lenken einen systemischen Blick auf den Kontext.

Was will

  • der Mensch mit ASS,
  • die Familie,
  • das Umfeld?

Das sind unsere Ziele

  • Verständnis für den Menschen
  • Positiver Blick auf die Persönlichkeit
  • Wahrung der emotionalen Stabilität der Menschen mit Autismus
  • Wissensvermittlung
  • Individuelle Hilfen für die alltagspraktische Umsetzung
  • Kontaktweitergabe zu anderen Stellen

Voraussetzung

Therapien im Bereich Autismus werden bundesweit über Eingliederungshilfe finanziert, entweder über das SGB VIII oder SGB XII.

Die Beratung kann erst beginnen, wenn eine Kostenzusage seitens der Eingliederungshilfe der Stadt Flensburg vorliegt. Für die Beratung wird für einen Zeitraum eine Kostenzusage gemacht, danach wird die Situation in einem Hilfeplan neu beurteilt.