Freiheitsentziehende Maßnahmen – Grundlagen und Vertiefung

Leider ist keine Anmeldung mehr möglich, das Seminar wurde bereits beendet

Veranstaltungsort


 

Termine werden zeitnah mitgeteilt. 

Die Freiheit der Person ist unverletzlich, Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz.

Der Schutzbereich des Art. 2 II 2 GG, Art. 104 GG umfasst die körperliche Fortbewegungsfreiheit. Aus der körperlichen Fortbewegungsfreiheit folgt das Recht, jeden beliebigen Ort aufzusuchen bzw. an einem bestimmten Ort nicht bleiben zu müssen. Überdies lässt sich aus Art. 2 II 2 GG nicht nur ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat herleiten, sondern auch eine Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Bürger. Dieses grundrechtlich ausgeprägte Recht der Freiheit findet viele Einschränkungen, unter anderem die freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches.

Doch welche Voraussetzungen müssen für die rechtssichere Anwendung beachtet werden? Dabei wird ein Fokus auf § 1631b BGB und im Speziellen auf § 8a SGB VIII gesetzt. Diese Fortbildung gibt einen umfassenden Überblick für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, für Betreuerinnen und Betreuer, Angehörige oder Leitungspersonal.

Übersicht

  • Der Begriff Freiheit und Entwicklung des Begriffs o Freiheit im Lichte des Grundgesetzes (insb. Selbstbestimmungsrecht)
  • Freiheit im Lichte des Strafgesetzbuches
  • Freiheit im Lichte des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • Beschränkungen der Freiheit durch Strafgesetzbuch, Landesrecht (PsychKG) oder BGB
  • Rechtliche Grundlagen für FEM
  • Was sind eigentlich FEM? (Praxisbeispiele)
  • Voraussetzungen für die Anwendung von FEM mit Genehmigung
  • Voraussetzungen für die Anwendung von FEM ohne Genehmigung, Kurzinterventionen, Notwehr, Nothilfe und Notstand
  • Verfahren bei der Beantragung von FEM
  • Dokumentationspflichten / Haftungsfragen / Fragerunde

Kosten

Für Nicht- Adelby 1-Mitarbeitende entstehen Kosten von 120,– € für beide Termine.

Adelby 1 Mitarbeitende nehmen an dieser Veranstaltung kostenfrei teil, sofern sie die Teilnahme mit ihrer Leitung besprochen haben. 

Referierende

Wolfgang Pfleger

Wolfgang Pfleger

Wolfgang Pfleger, 39 Jahre, ist seit 2018 als Richter am Amtsgericht Lüneburg tätig und bearbeitet in dieser Funktion sowohl Strafsachen als auch Unterbringungssachen nach dem PsychKG und nach dem BGB.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg trat er 2013 in den Justizdienst ein. Seine beruflichen Stationen führten ihn von der Staatsanwaltschaft (Verden/Aller und Lüneburg) zunächst zum Richteramt am Amtsgericht Soltau (Strafsachen). Hier war er überdies als Betreuungsrichter des Bezirks mit Betreuungssachen nach dem BGB betraut.

2016 erfolgte die Abordnung in das Schwurgericht des Landgerichts Lüneburg. Auch hier waren u.a. Unterbringungssachen nach dem StGB Gegenstand seiner Tätigkeiten.

Seit 2019 bietet Herr Pfleger Fortbildungen im Bereich der Freiheitsentziehenden Maßnahmen an. Er gibt Fortbildungen in einzelne Einrichtungen (Inhouse-Seminare), für Berufsbildende Schulen und für die Lebenshilfe des Landesverbands Brandenburg e.V. und Niedersachsen e.V.