Mobile Dienste

Was ist Frühförderung?

Frühförderung ist eine Leistung zur Teilhabe, um unabhängig von der Ursache der Behinderung auch die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbständige sowie selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Die Frühförderung hat die ganzheitliche persönliche Entwicklung der Kinder und Entfaltung ihrer Persönlichkeit zum Ziel. Aufgabe der Frühförderung als Teilhabeleistungen ist es, Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern, damit ihre Selbstbestimmung und ihre volle und wirksame Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gefördert werden, sowie um Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Basierend auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass „frühe Hilfen“ die wirksamsten Hilfen darstellen, trägt die Frühförderung dazu bei, diese Teilhabe für Kinder und Eltern zu ermöglichen. Somit wendet sich Frühförderung an Eltern oder Sorgeberechtigte, deren Kinder während der ersten Lebensjahre insbesondere bei ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Unterstützung brauchen.

Die Förderung und Begleitung der Kinder und Familien sind immer handlungs- und alltagsorientiert und bezogen auf die Lebenswelt der Kinder aufgebaut. Gemein haben alle Inhalte die Zielsetzung,

  • den Entwicklungsrückständen und der Teilhabestörung des Kindes durch individuell angemessene Maßnahmen entgegenzuwirken, 
  • den Personensorgeberechtigten eine Anleitung zum angemessenen Umgang mit der Behinderung des Kindes zu geben und sie zur eigenständigen Förderung des Kindes mit Behinderung anzuregen,
  • die Autonomie, Kompetenz und Lebensqualität des Kindes in seinem Umfeld zu fördern sowie seine Integration in die Familie und in eine Kindertagesstätte zu unterstützen.

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung ist abhängig von den individuell festgelegten Zielen und wird in einem Förderplan gemeinsam mit dem Kind und den Eltern vereinbart und ausgestaltet. Inhaltlich lassen sich diese anhand der primären Adressaten differenzieren.

Wie kann ich heilpädagogische Frühförderung erhalten?

Der Adressatenkreis der ambulanten Frühförderung liegt im gesamten Bereich der Stadt Flensburg. Zielgruppe sind Kinder mit Behinderungen, die aufgrund der Wechselwirkungen mit umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft behindert oder mit hoher Wahrscheinlichkeit behindert werden und die noch nicht eingeschult sind.

Wenn Sie und Ihr Kind zu dem Adressatenkreis gehören, wenden Sie sich an Ihre Kinderärzt*in oder die Eingliederungshilfe Flensburg.

Bei Rückfragen oder bestehender Bewilligung für heilpädagogische Frühförderung wenden Sie sich gerne an uns.

Unser Leistungsspektrum ist ausgerichtet für Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren, die aufgrund ihrer Behinderung eine Unterstützung im Schulalltag oder am Nachmittag benötigen.

Wir halten ambulante Dienste an über 45 Schulen vor und begleiten im Offenen Ganztag.

Unser Einzugsgebiet

Offener Ganztag an Förderzentren

Die Offene Ganztagsschule an der Friholtschule und der Max-von-der-Grün-Schule in Kooperation mit Adelby 1 bietet den Schülern die Möglichkeit, im Anschluss an den Unterricht Angebote und Betreuung wahrzunehmen.

Für alle Kinder besteht an fünf Tagen in der Woche nach dem planmäßigen Unterricht ein verlässliches Angebot, das sich an den Bedürfnissen der Schüler und ihrer Familien orientiert. Alle Gruppen werden von ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern geleitet. Zusätzlich sind die Zivildienstleistenden der Schule und Inklusionskräfte für die Betreuung einzelner Kinder und Jugendlicher in den Gruppen eingesetzt.

In den Gruppen der offenen Ganztagsschule beginnt der Nachmittag mit einem gemeinsamen Mittagessen. Nach einer Ruhephase werden die Hausaufgaben gemacht und gezielte Freizeitangebote in den zur Verfügung stehenden Räumen der Schule durchgeführt.

Therapeutische Maßnahmen können die Schüler innerhalb der Betreuungszeit am Nachmittag in Anspruch nehmen.

Inklusionshilfe

Inklusionskräfte unterstützen Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, den Unterricht oder Schulbesuch allein zu bewältigen. Die pädagogischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Schule übernehmen dabei weiterhin die Lehrkräfte. Inklusionskräfte unterstützen das Kind bei den Arbeitsanweisungen (wie Arbeitsmaterial aus der Tasche holen), der Befriedigung der Grundbedürfnisse (wie Essen und Trinken, Begleitung in den Pausen, Orientierung auf dem Schulgelände), übernehmen pflegerische Tätigkeiten und bewahren vor Gefahren, da die Einschätzung bei den Kindern oft fehlt.

  • Mit wem arbeiten die Inklusionskräfte zusammen?

    Die Inklusionskräfte arbeiten eng mit den Lehrkräften und den Eltern zusammen. Regelmäßiger Fachaustausch wird dafür genutzt, die eigene Arbeit mit dem Kind zu reflektieren.

  • Wo kann ich eine Maßnahme beantragen?

    Eine Maßnahme kann bei der jeweiligen Kommune beantragt werden. Die Jugend- bzw. die Eingliederungshilfe entscheidet dann in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, ob und in welchem Umfang eine Maßnahme durchgeführt wird.

  • Inklusionshilfe in der Schule – eine Prozessbeschreibung

    Adelby 1 ist seit August 2002 Leistungsanbieter für Inklusionshilfe in Schulen. Anlass hierfür ist die Umstrukturierung der Schulen in Schleswig-Holstein. Die Sonderschulen sind zu Förderzentren umgewandelt worden. Förderzentren sind in Schleswig-Holstein keine gesonderte Schulform, sondern haben sich zu Kompetenzzentren weiterentwickelt, die Sonderpädagogen oder andere Fachkräfte an Schulen senden, um Lehrer und Erzieher bei der Inklusion von Schülern zu unterstützen. So gibt es mittlerweile Förderzentren ohne Schüler, da alle Kinder integrativ bzw. inklusiv beschult werden. Teilweise werden die Lehrer auch zur Prävention in Kindertagesstätten eingesetzt.

    Die gesetzliche Grundlage sind §53 des SGB XII, insbesondere §54 Absatz 1 SGB XII. Deutschland hat sich zudem der UN-Konventionen von Dezember 2006 angeschlossen. Gemeinsam mit der Stadt Flensburg wurden im Laufe der Jahre Verfahrenswege vereinbart, die zur Klärung des individuellen Hilfebedarfs des Leistungsempfänger führen:

    Die Eltern stellen in Zusammenarbeit mit der Schule einen Antrag an die Eingliederungshilfe.

    Die zuständigen Sozialpädagogen verschaffen sich aufgrund der Aktenlage einen Überblick.

    Die Einladung zur Hilfeplankonferenz erfolgt. Beteiligte sind die Eltern, als gesetzliche Vertreter, die Schule, die Eingliederungshilfe, andere Fachkräfte und in der Regel der Leistungserbringer. In der Konferenz werden Art, Ziele , Inhalte und Umfang festgelegt.

    Es wird eine Einzelleistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, wenn sich herausstellt, dass eine Inklusionshilfe sinnvoll erscheint. Inklusionshilfe in Schule ist eine Einzelfallentscheidung und wird in jedem Fall sorgfältig überprüft. Es wird der Hilfeplan erstellt.

    Wir als Leistungserbringer stellen das geeignete Personal zur Verfügung. Einarbeitung und fachbezogene Kenntnisse werden vermittelt.

    Beginn der Maßnahme

    Von Adelby 1 findet Fachberatung entlang des Hilfeplans statt, Hospitationen in der Schule sind vorgesehen. Es wird die Maßnahme nach Eignung überprüft.

    Der Leistungsträger lädt zum Bilanzgespräch mit allen Beteiligten ein. Inhalte, Ziele und Umfang der Maßnahme werden überprüft.

    Der Hilfeplan wird fortgeschrieben und die Maßnahme entlang den Inhalten verändert. Bei Erfüllung des Hilfeplans wird die Maßnahme beendet.

    Wichtig bei der Inklusionshilfe in Schulen ist die Einbeziehung der Fachkräfte, wie Beratungsstellen und Förderzentren.

    Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger. Der Leistungsträger erhält eine stundengenaue Abrechnung auf der Basis von Fachleistungsstunden.

    Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der Inklusionskräfte unterscheiden sich sehr von den Aufgaben der Lehrer. Die Inklusionskräfte sind nicht verantwortlich für die schulischen Aufgaben, wie vermitteln von Lehrstoff usw.

    Zu ihren Aufgaben zählen zum Beispiel

    • Unterstützung des Kindes bei den Arbeitsanweisungen
    • Arbeitsmaterial aus der Tasche holen
    • Grundbedürfnisse zu befriedigen, wie Essen und Trinken
    • Begleitung in den Pausen
    • Orientierung auf dem Schulgelände
    • pflegerische Tätigkeiten
    • die Kinder vor Gefahren bewahren, da die Einschätzung bei den Kindern fehlt

    Wichtig ist es zu beachten, dass nicht jedes Kind, das von Behinderung betroffen ist, eine Inklusionskraft benötigt. Insgesamt ist eine Analyse der Gegebenheiten notwendig und die genaue Betrachtung, wo die Kompetenzen des Kindes liegen.