Ab dem 1. August 2020 ändert sich die Geschwisterermäßigung für Kinder in den Kitas und der Tagespflege wie folgt:
Das zweitälteste Kind erhält eine Geschwisterermäßigung von 50 % und jüngere Kinder sind komplett beitragsfrei.
1. Kind | keine Ermäßigung | |
2. Kind | 50 % | |
3. Kind | 100 % | |
Weitere Kinder | 100 % |
Für Kinder im Hort oder im Offenen Ganztag bleibt die alte Geschwisterermäßigung bestehen:
Das zweitälteste Kind bekommt weiterhin 30 %, das drittälteste Kind 50 % und jedes weitere Kind 70 % Geschwisterermäßigung.
1. Kind | keine Ermäßigung | |
2. Kind | 30 % | |
3. Kind | 50 % | |
Weitere Kinder | 70 % |