Liebe Familien, liebe Mitarbeitende,
das Gesundheitsamt Flensburg verpflichtet die Bürger*innen seit neustem die Kontaktverfolgung selbst durchzuführen. Das bedeutet, dass die positiv getestete Person bzw. deren Sorgeberechtigten allen Kontakt-Personen selbst Bescheid geben muss.
Wir sind darauf angewiesen, dass Sie auch uns informieren, sobald Sie positiv getestet wurden, um die Gesundheit der Kinder und der Mitarbeitenden gewährleisten zu können. Bitte wenden Sie sich dazu an die Einrichtungsleitung Ihrer Einrichtung.
Dieses Vorgehen empfiehlt sich auch für alle Einrichtungen, die nicht im Stadtgebiet Flensburg liegen, sondern z.B. im Kreis Schleswig-Flensburg, Husum oder Kiel.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!