Was heißt das für mich?
Sie beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld?
Dann können Sie ab sofort einen Zuschuss für das Mittagessen in der Kita oder im Hort bekommen.
Was muss ich machen?
In der Kita bekommen Sie eine Bescheinigung, dass Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt. Gehen Sie damit zum Jobcenter (Sozialgeldempfänger gehen zum gewohnten Ansprechpartner) und geben Sie den Antrag dort ab. Dann wird Ihnen ein Gutschein für das Mittagessen zugesendet.
Wichtig
Wenn Sie den Gutschein erhalten, geben Sie diesen unbedingt in der Kita ab. Erst dann kann die Ermäßigung in den monatlichen Abrechungen berücksichtigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Kita.