In den schleswig-holsteinischen Printmedien wurde rege über die Teilhabe in Schulen berichtet. Hiermit möchten wir als Träger zu der aktuellen Debatte beitragen.
An erster Stelle möchten wir aufklären: Poolmodelle, im Artikel vom 08.04.2021 beschrieben, werden im Kreis Schleswig-Flensburg bereits seit 2018, in der kreisfreien Stadt Flensburg seit 2020 und womöglich auch noch in anderen Kreisen durchgeführt.
Flensburger Tageblatt vom 08.04.2021
Über die Begrifflichkeit „Ausgeburt der Inklusion“ (Artikel vom 07.04.2021) sind wir als Träger und die Geschäftsführung persönlich mehr als irritiert. Wir wünschen uns, besonders im Bereich des Journalismus, mehr Sensibilität für Wort- und Begriffswahl.
Wir sind verwundert über das Ergebnis der beiden beauftragten Institutionen. Es gelingt weiter nicht, Äpfel von Birnen zu unterscheiden.
Flensburger Tageblatt vom 07.04.2021
Adelby 1 und die Geschäftsführung stehen für eine systemische Lösung. Es gibt zu beiden Artikeln fachlich vieles zu diskutieren. Diese breite Diskussion vermissen wir leider weiterhin schmerzlich. Erneut frustriert die teilweise mangelnde Recherche bzw. journalistische Wiedergabe. Die gesetzlich garantierte Teilhabe ist noch lange nicht realisiert. Mit der Aussage „die Schulassistenz erhöhen, um die Schulbegleiter*innen überflüssig zu machen“ werden tausende Integrationskräfte im Land verunsichert. Engagierte Integrationskräfte (dieser Begriff ist in mindestens einer Leistungsvereinbarung die Grundlage zur Tätigkeit) ermöglichen die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Über diesen Personenkreis wurde leider hinweggefegt. Als Träger haben wir mittlerweile zahlreiche Anschreiben des Unverständnisses erhalten und teilen dieses Unverständnis.
Wir können nur an die Bildungsministerin appellieren, dass in den zukünftigen Bildungsberichten endlich diese engagierten Kräfte mit ihrem Wirken in der Schule überhaupt erwähnt werden. Es gibt sie faktisch nicht! Teilweise unterliegen die Leistungen nicht dem Bildungsministerium, sondern dem Sozialministerium. Dennoch wirken sie in Schule. Wir sprechen uns nachdrücklich dafür aus, endlich mit einer Systemveränderung auch an dieser Stelle zu beginnen. Eine Änderung der Gesetzesgrundlagen in den Sozialgesetzbüchern ist komplex und langwierig, aber angehen sollten es alle Verantwortlichen endlich. Die Geschäftsführung fordert ein dringend notwendiges Handeln bereits seit 2015.
Bei einigen, durchaus begrüßenswerten Aussagen im Artikel vom 08.04.2021 können wir nur wiederholt formulieren: Nehmt endlich die aktuell an Teilhabe beteiligten Personen bzw. Institutionen mit ins Boot der Reformation. Freie Träger sind auf Landesebene für Debatten zum Thema Teilhabe in Schule größtenteils exkludiert. Die Expertise der Träger bleibt somit außen vor.
Kinder und Jugendliche sollten sich nicht an Systeme anpassen müssen. Ein System muss so entwickelt werden, dass es sich den Bedarfen anpasst und mit Flexibilität Teilhabe vor Ort ermöglicht.
Ein Leserbrief zum Thema
Flensburger Tageblatt vom 12.04.2021